22. Oktober 2014 // Knut Löffler
Gutverdiener zahlen mehr. Beitragsbemessungsgrenze 2015 steigt.
Gut verdienende Arbeitnehmer müssen ab 2015 wieder mehr für Ihre Sozialversicherung ausgeben. Die voraussichtlichen Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenze Krankenkasse und Pflege
Monatsbrutto 4.125 EUR
Jahresbrutto: 49.500 EUR
Höchstsatz steigt auf über 700,- EUR
Bleibt es bei dem aktuellen Beitragssatz werden die Gesamtbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflege bei vielen Versicherten auf über 700,- EUR steigen.
Pflichtgrenze für einen Verbleib in der GKV
Jahresbrutto: 54.900,- EUR
Wer über der Plichtgrenze liegt, kann wählen!
Wer über diese Grenzen hinaus verdient, darf wählen und so auch in die private Krankenversicherung wechseln. Immer mehr tun dies, denn die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden staatlicherseits weiter gekürzt und die Beiträge steigen trotzdem (Demokraphiefalle). Auch als Rentner müssen freiwillig Versicherte Höchstsätze in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Das ist vielen nicht bewusst. Ob die Voraussetzungen zu einem Wechsel überhaupt vorliegen und was beachtet werden muss, sollte von einem unabhängigem Fachmann geprüft werden.
Jetzt informieren, ob Sie die Voraussetzungen zum Wechsel erfüllen