11. März 2016 // Knut Löffler
Betriebliche Altersvorsorge – lohnt sich das wirklich?
Ein Mandant, Angestellter 43 Jahre alt, konfrontierte einen meiner spezialisierten Kollegen vor einiger Zeit mit einem Vorschlag seiner Hausbank. Es solle doch mal seinen Arbeitgeber bitten, eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung für ihn einzurichten. Das ausgearbeitete Angebot gaben sie ihm gleich mit. Zusätzlich gab es diese Aussage: „Das lohne sich immer, denn Steuern und Sozialabgaben werden ja gespart, denn hier wird aus dem Brutto direkt für die Rente gespart.“
Er hatte nun erst mal einige Fragen. Hier die wesentlichen Eckdaten des Gespräches:
1. Gibt es auch Nachteile?
In der Realtität ist es tatsächlich so, dass viele Banken, Sparkassen, Versicherungsvertreter und auch Makler oft und dann überwiegend nur mit den Vorteilen einer Gehaltsumwandlung werben, weil in der Ansparphase Steuern und Abgaben gespart würden, lohne sich das immer. Aber sicher gibt es doch auch Nachteile? Und wenn ja, welche?
Antwort:
Ja, es gibt auch Nachteile, da die Steuer- und Sozialabgaben eigentlich nicht eingespart, sondern nur verschoben werden. Dadurch ergeben sich diese und weitere Auswirkungen:
Zum einen in der Rentenphase:
1) Durch die anfangs eingesparten Beiträge in die Sozialkassen verringert sich die lebenslang gezahlte gesetzliche Rente, z.T. erheblich
2) In der Rentenzeit müssen Rentner, die Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, auf die Renten den vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse abführen. Der Beitragssatz ist dabei deutlich steigend
3) Die Rente ist nun – in der Rentenzeit – voll steuerpflichtig.
Und zum anderen in der Ansparphase:
Da hier Sozialversicherungsabgaben „eingespart“ und damit auch nicht eingezahlt werden, hat dies „im Fall der Fälle“ auch Auswirkungen wenn Leistungen bezogen werden müssen. In folgenden Bereichen ist mit Einbußen zu rechnen:
- Krankengeld
- Elterngeld
- Witwen-/ und Waisenrente
- ALG II
- Erwerbsunfähigkeitsrenten
2. Wer zahlt die betriebliche Altersvorsorge im Falle einer langen Krankheit?
Angenommen ich werde krank und muss längerfristig aussetzten. Nach 6 Wochen läuft mein Anspruch auf Lohn aus und die Krankenversicherung übernimmt ihren Teil. Soweit alles klar. Aber wie sieht es mit der betrieblichen Altersvorsorge aus?
Muss ich das zahlen, weiterhin der Arbeitgeber oder die Krankenkasse?
Antwort:
Nach Ende der Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber logischerweise keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mehr, da es auch keine Gehaltszahlungen mehr gibt. Also bestehen zwei Optionen für den Vertrag:
- selbst die Beiträge einzahlen (das hat für die Besteuerung der späteren Auszahlungen Konsequenzen)
- den Vertrag ruhen lassen.
3. Zusatzfrage: Wenn ich eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe, welche Folgen hätte längere Krankheit in diesem Fall?
Antwort:
Wenn aufgrund längerer Krankheit keine Beiträge mehr entrichtet werden, erlischt auch der Versicherungsschutz. Wenn nun – kein ganz unwahrscheinlicher Fall – aus der Krankheit sogar eine Berufsunfähigkeit wird, gibt es keine Leistung.
Übrigens ist eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung die betrieblich abgeschlossen wurde, voll steuerpflichtig. Im Gegensatz zu privat initiierten Verträgen. Dadurch muss eine höhere Rente abgeschlossen werden, was i.d.R. den Beitragsvorteil durch vermeintlich ersparte Steuern und Sozialabgaben wieder aufhebt.
4. Fazit:
In jedem Fall war und ist die pauschale Aussage: „Gehaltsumwandlung lohnt sich immer“, nicht haltbar.
Oft führt erst ein erheblicher Zuschuss vom Arbeitgeber dazu, dass sich die Gehaltsumwandlung auch tatsächlich lohnt.
Für viele wird daher eine Vorsorge und das Sparen in lukrativen Fonds oder im steuerlich interessanten Versicherungsmantel der sinnvollere Weg sein. Es kann so – zudem flexibel und frei von Reglementierungen – mit hoher Wahrscheinlichkeit ein deutlich größerer Kapitalstock für die eigene Rente aufgebaut werden.
Nachrechnen und genau planen lohnt sich also.