Private Krankenversicherung
4. Dezember 2014 // Knut Löffler

Beitragserhöhung Axa. Tarife Vital.

Speziell die Tarife der Vital-Serie wurden in diesem Jahr mit Wirkung zum 01.01.2015 stark erhöht. Der Tarif blieb allerdings vorher drei Jahre konstant, also seit 2011.

Hier ein paar wesentliche Überlegungen, warum es gerade jetzt so rapide nach oben geht und welche möglichen Handlungsmöglichkeiten es gibt.

Vorab: eine Beitragsanpassung erfolgt NICHT willkürlich. Sie muss immer dann erfolgen, wenn ein unabhängiger Treuhänder innerhalb der solidarischen Tarifgemeinschaft feststellt, dass die Leistungsausgaben höher als die Einnahmen sind (schematisch ausgedrückt).

Leistungsgarantie

Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung – im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse – ein Anspruch auf Leistung, der nicht willkürlich geändert werden kann. Dieser ist vertraglich vereinbart und bietet damit auch in Zukunft – GARANTIERTEN – Zugang und freie Wahl des Behandlers, Zugang zu neuesten Medikamenten und Behandlungsmethoden in der ambulanten, stationären und Zahnmedizin. Diese LEISTUNGSGARANTIE muss selbstverständlich von im Tarif Versicherten finanziert werden (Solidargemeinschaft).

Was sind die wesentlichen Ursachen für die aktuelle Erhöhung und welche Möglichkeiten gibt es?

1. Wesentliche Ursachen?

  • Die medizinische Inflation liegt aktuell bei 4,5 % pro Jahr (medizinischer Fortschritt)
  • Die Erhöhung der Lebenserwartung führt zu längeren Bezugsdauern von medizinischen Leistungen
  • Die massive Senkung des gesetzlichen Zinssatzes führt dazu, dass ein Mehrbeitrag für das Ansparen der notwendigen Altersrückstellung kalkuliert werden muss
  • Die im Tarif kalkulierten Stornierungsgewinne, die bei einem Wechsel von Kunden weg zu anderen Gesellschaften angefallen sind, fallen jetzt weg. Grund: Einführung des Gesetzes zur Portabilität (teilweisen Mitnahme) von Altersrückstellungen, seit 2009

2. Was kann man tun?

A) Wechsel der Gesellschaft, dann Besonderheiten und zwangsläufige Folgen beachten:

  • Neues Eintrittsalter
  • Neue Gesundheitsprüfung
  • Neue Zahnstaffel erforderlich
  • Verlust der Altersrückstellung prüfen
  • Verlust des Rechtes auf bestehende Beitragsrückerstattung
  • Deshalb Leistungen genau prüfen und vergleichen. Nach einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft besteht keine Möglichkeit mehr, als Rentner in den Standardtarif unter voller Anrechnung der Altersrückstellung zu wechseln. Zudem: es gibt keine Wechselmöglichkeit in die alte Tarifwelt zurück (seit 2013 gibt es nur noch Unisex-Tarife)
  • Als Rentner ist dann immer noch der Zugang zum Basistarif möglich (Sicherheit: Beitragsdeckelung auf GKV-Satz und Halbierung des Beitrages möglich, wenn eine wirtschaftliche Notlage besteht; jedoch keine Anrechnung der Altersrückstellungen)

B) Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft:

  • Keine erneute Gesundheitsprüfung, wenn keine besseren Leistungen erworben werden sollen
  • i.d.R. keine neue Zahnstaffel
  • Vorteil: Anrechnung der erworbenen Altersrückstellung

Zusatzüberlegungen:

a) bleibt man in der alten Tarifwelt (bei Abschluss vor 2013) kann man als Rentner in den Standardtarif mit voller Anrechnung der Altersrückstellung wechseln. Das führt zu enorm reduzierten Beiträgen im Alter

b) wechselt man in die neue Unisextarifwelt, kann man nicht mehr in die alte Tarif-Welt zurück und hat damit keinen Zugriff auf den Standardtarif der Rentner mehr. Es bleibt nur noch der Wechsel in den vergleichsweise teureren Basistarif, siehe 2 A)

c) Tarifwechsel nach § 204 VVG überlegen; hier darf jeder Versicherte innerhalb der Gesellschaft unter Anrechnung der erworbenen Altersrückstellungen Tarifwechsel berechnen und ausführen lassen; auch ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Besserleistungen nicht beantragt werden

d) Grundsätzlich ist zu überlegen, beitragsreduzierende Leistungen herausnehmen; z.B. im Zahnbereich, den Chefarzt oder das 2-Bettzimmer.

Fazit

Ein Wechsel will wohl überlegt werden. In jedem Fall sollte man sich die Altersrückstellung berechnen lassen und Alternativtarife bei der eigenen Gesellschaft anfordern. Diese Recht hat man übrigens immer, nicht nur nach einer Beitragserhöhung. Wenn das alles nichts hilft, kann man – vorausgesetzt man ist gesund – einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft in Betracht ziehen. Dann sollte ein Tarifvergleich erstellt werden. Hier empfiehlt sich Rat, bei einem unabhängigen Spezialisten einzuholen. Gute Berater verfügen über die entsprechende Vergleichssoftware und können Tarife und alles Kleingedruckte verständlich erklären.

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