Berufsunfähigkeit
10. März 2014 // Knut Löffler

Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Beitragsrückgewähr, wie funktioniert das?

Bei ungefähr der Hälfte aller meiner Erstgespräche zum Thema Berufsunfähigkeits-Absicherung sind die Interessenten erst mal „frustriert.“ Warum?

Die meisten wünschen zwar eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit sind jedoch unsicher, da die Beiträge am „Ende weg sind“, wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt. In der Anfangszeit dachte ich, dass es ja eigentlich toll wäre, niemals berufsunfähig zu werden. Und wie könnte man sich denn über die „umsonst“ gezahlten Prämie ärgern? Aber irgendwie habe ich die Situation auch nachvollziehen können. Da zahlt man Jahrelang ein und am Ende hat man nichts davon.

Die Versicherung gewinnt immer, denkt man sich so. Vor einiger Zeit recherchierte ich deshalb nach Tarifen die, ähnlich wie bei der Krankenversicherung, eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit anbieten. Vergleichbares gibt es tatsächlich. Es existieren dabei zwei Grundvarianten.

Variante eins

Die Versicherer kalkulieren in der Praxis die den Kunden ausgewiesenen Bruttobeiträge sehr vorsichtig, um diese auch tatsächlich garantieren zu können. Es entstehen jedoch gleichzeitig und zwar von Anfang an bei den kalkulierten Tarifen zum Teil erhebliche Überschüsse. Diese werden jährlich neu festgeschriebenen. Diese Überschüsse kann sich der Kunde nun „auszahlen“ lassen. Er vereinbart mit der Versicherung, dass der jeweilige Überschuss immer automatisch jährlich mit seinem Bruttobeitrag verrechnet wird und zahlt dann nur noch den Nettobeitrag.

Oder er wählt die Variante Zinsansammlung und lässt sich seine gutgeschriebenen Überschüsse gut verzinsen und ansammeln. Oft kann man an Stelle der Zinsansammlung vereinbaren, dass daraus Fondsanteile von sehr guten Fonds gekauft werden. Durch diese Zinsansammlung entsteht für die Kunden ein interessanter Zusatzeffekt. Die Kunden bauen sich Kapital auf und es werden darauf weder in der Ansparzeit, noch zum Auszahlzeitpunt Steuern fällig, weil es sich um eine Versicherungsleistung handelt.

Immerhin ein beachtlicher Vorteil, wenn sich dadurch die Kapitalertragssteuer von 25 %, der Solidaritätzuschlag und. ggf. die Kirchensteuer sparen lassen. Die Rendite ist dadurch deutlich höher als bei einem Fondssparplan.

Im Falle der Berufsunfähigkeit wird die monatliche Rente gezahlt und der Sparplan läuft beitragsfrei weiter und wird zum Auszahlzeitpunkt verzinst ausgezahlt. Der Nachteil: sind die Tarife unflexibel kann man bei Geldmangel nicht wieder zurück zum Beitragsverrechnungsmodell wechseln und muss unter Umständen den Gesamtvertrag kündigen.

Variante zwei

Es gibt Anbieter, die bieten auf Basis einer altersgerechten Beitragskalkulation Kombinationsverträge an, die zu einer echten Beitragsrückgewähr führen können.

Der Kunde zahlt auf Jahresbasis immer nur den tatsächlichen Beitrag seiner Altersgruppe. Je jünger, desto günstiger ist der dafür kalkulierte Beitrag. Zusätzlich wird der so ersparte Beitrag in einen Sparanteil gesteckt. Hier sollte aus verschieden Anlagemöglichkeiten auszuwählen sein.Die sich daraus entwickelnde Summe wird ausgezahlt, wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt.

Was passiert, wenn Berufsunfähigkeit eintritt? Hier wird neben der vereinbarten Monatsrente durch die Versicherung die Zahlung des Sparbeitrages übernommen. Die Vermögensbildung wird also fortgesetzt. Eine Auszahlung erfolgt also immer. Auch hier müssen während der Ansparzeit keine Steuern auf die Erträge gezahlt werden und zum Auszahlzeitpunkt ist nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.

Nachteil: ist die Gewinnentwicklung der gewählten Fonds über viele Jahre negativ, muss der Kunde seinen Beitrag erhöhen, um den gewünschten Versicherungsschutz in gleicher Höhe aufrecht zu erhalten.