22. Januar 2014 // Knut Löffler
Wie lange kann man bei der privaten Krankenversicherung Arztrechnungen einreichen?
Immer wieder stellt sich die Frage, auf welchem Wege und wie lange Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden können? Lohnt sich ein Sammeln?
Es lohnt sich das „Sammeln“ von Rechnungen.
Bei Tarifen, die eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit bieten, kann man die Rechnungen sammeln. Zunächst stellt man bei dem Krankenversicherungsunternehmen fest, wie hoch eine Beitragsrückerstattung sein könnte und ob diese für das Jahr zugesagt wurde. Dann addiert man alle Rechnungsbeträge des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die ärztlichen Leistungen erbracht wurden.
Ist diese Summe größer als die potentielle Beitragsrückerstattung, reicht man die Rechnungen ein. Abzuziehen bei dieser Berechnung ist noch die vereinbarte Jahresselbstbeteiligung.
2 Jahre Zeit.
Grundsätzlich kann man also Rechnungen von bis zu zwei Jahren sammeln. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen wurden, funktioniert dies auch für drei Jahre.
§ 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.